Mittwoch, 28. Oktober 2009

Unterbrechung eines Zeitarbeitsverhältnisses

Definition von „höherer Gewalt“

Ein zeitlich befristetes Arbeitsverhältnis („contrat de travail à durée déterminée“ – „CDD“) kann vorzeitig nur bei Vorliegen eines schweren Verschuldens („faute grave“) oder auf Grund höherer Gewalt beendet werden.

In der dem Kassationsgerichtshof (Urteil vom 29. Oktober 2008) zugrundeliegenden Entscheidung ging es um die Frage, ob ein zeitlich befristeter Arbeitsvertrag eine Klausel vorsehen dürfe, die den Tatbestand „höhere Gewalt“ definiere. Danach sollte die nicht erfolgreiche Absolvierung eines Examens als „höhere Gewalt“ angesetzt werden können. Dies – und so sah es der vorliegende Arbeitsvertrag vor – hätte dann bei einem Examensmisserfolg zur Folge, die vorzeitige Vertragsbeendigung vornehmen zu können. Da diese Vorgehensweise bereits im Arbeitsvertrag festgelegt worden sei, sollte sie auch als eine gemeinsam getroffene Entscheidung zwischen Arbeitgeber und -nehmer angesehen werden können. Das Gericht verneinte die Rechtsgültigkeit einer solchen Klausel.

Nach Auffassung der Richter obliegt es allein dem Gericht, beurteilen zu können, wann die Kriterien von „höherer Gewalt“ vorliegen (wie z.B. Unvor hersehbarkeit, Unmöglichkeit der Abwendigkeit des Ereignisses, nicht beeinflussbare Außeneinflüsse etc.). Deswegen könne z.B. ein Vertrag, der auf Grund höherer Gewalt aufgehoben wurde, auch niemals als eine Vertragsbeendigung in beiderseitigem Einvernehmen betrachtet werden. Die vorliegenden Vertragsbedingungen seien deshalb doppelt unrichtig.

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