Annullierung nur insgesamt möglich
Im Anschluss an eine Sozialversicherungsprüfung erging ein Berichtigungsbescheid, der für das Unternehmen sowohl Nachzahlungen als auch Rückerstattungen zur Folge hatte. Der hiergegen eingelegte Einspruch führte aufgrund von Verfahrensfehlern zur Annullierung des Bescheids. Im Berufungsverfahren beantragte das Unternehmen, nur die Teile des Verfahrens, die im Bescheid zu Nachzahlungen führten, zu annullieren, dagegen die festgelegten Rückerstattungen aufrechtzuerhalten.
Die Berufung wurde abgelehnt. Der Kassationsgerichtshof kam zu der Auffassung, dass eine teilweise Validierung des Prüfungsverfahrens im Widerspruch zu dem Gerichtsbeschluss stünde: Wenn eine Berichtigung insgesamt annulliert würde, dann würde sich diese Annullierung auch auf alle Elemente der Prüfung beziehen.
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