Zusätzliche mögliche Absicherung für risikobehaftete Kundenforderungen
In der derzeitigen Krisensituation wird die Absicherung von Forderungen gegenüber bestimmten Unternehmen, die ein überhöhtes Ausfallrisiko darstellen, von den privaten Kreditversicherungen oft verweigert. Durch Dekret vom 12. Mai 2009 wurde nun ein staatlicher Absicherungsfonds eingerichtet, dessen oberste Aufgabe darin besteht, eine Kreditausfallgarantie für die Schuldner zu schaffen, deren Verbindlichkeiten als nicht mehr absicherungsfähig von den Listen der Kreditversicherer gestrichen wurden.
Diese zusätzliche öffentliche Ausfallgarantie übernimmt jedoch nicht alle notleidenden Forderungen. In erster Linie wird nur für solche Schuldner eine Garantie eingeräumt, bei denen von den privaten Kreditversicherern ein mögliches Ausfallrisiko während eines Jahres von 2 bis 6% errechnet wurde. Um spätere unangenehme Überraschungen zu vermeiden, sind deshalb, vor jedem Vertragabschluss, die Voraussetzungen für einen Garantieeintritt des öffentlichen Absicherungsfonds zu prüfen.
Die neue staatliche Ausfallgarantie dürfte dazu führen, den Gesellschaften wieder den Zugang zu dem Markt der Unternehmensdarlehensfinanzierung zu eröffnen. Diese Kreditgeschäfte waren durch die Krise von den Kreditversicherern herabgestuft worden.
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