Freitag, 4. März 2011
Geschwindigkeitsüberschreitung mit Firmenwagen
Strafbescheid zu Lasten des Arbeitgebers
Strafbescheide für Geschwindigkeitsüberschreitungen, die mit auf eine Gesellschaft zugelassenen Fahrzeugen verursacht werden, sind von dem gesetzlichen Vertreter des Unternehmens zu tragen.
Eine Befreiung von dieser Zahlungsverpflichtung kann Letzterer nur durch die Benennung des wirklichen Straftatverursachers erreichen. Der zahlende Arbeitgeber kann jedoch in keinem Fall den Geldbetrag des Strafbescheides direkt vom Gehalt des straffälligen Arbeitnehmers abziehen.
Strafbescheide für Geschwindigkeitsüberschreitungen, die mit auf eine Gesellschaft zugelassenen Fahrzeugen verursacht werden, sind von dem gesetzlichen Vertreter des Unternehmens zu tragen.
Eine Befreiung von dieser Zahlungsverpflichtung kann Letzterer nur durch die Benennung des wirklichen Straftatverursachers erreichen. Der zahlende Arbeitgeber kann jedoch in keinem Fall den Geldbetrag des Strafbescheides direkt vom Gehalt des straffälligen Arbeitnehmers abziehen.