Mittwoch, 6. April 2011

Folgen einer nichtigen Wettbewerbsklausel

Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers

Es ist ständige Rechtsprechung, dass ein nicht inhaltsgerecht vereinbartes Wettbewerbsverbot nichtig ist. So wurde bisher auch vom Kassationsgerichtshof entschieden, dass die Nichtigkeit solcher Klauseln nur dann zur Schadenersatzpflicht des Arbeitgebers führe, wenn der ausgeschiedene Mitarbeiter auch tatsächlich das Wettbewerbsverbot einhalte. Im Gegenzug konnte der Arbeitgeber die Zahlung von Schadenersatzansprüchen verweigern, soweit er die Verletzung des Verbotes nachwies.

Das Urteil des Kassationsgerichtshofes vom 12. Januar 2011 geht nun noch einen wesentlichen Schritt weiter. Danach begründet ein nichtiges Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag des Mitarbeiters automatisch einen Schadenersatzanspruch des Betroffenen. Der Mitarbeiter kann also nunmehr - ohne das Verbot einhalten und ohne einen erlittenen Schaden nachweisen zu müssen - einen Anspruch geltend machen.