Einführung einer Ersatzabgabe
(„cotisation économique territoriale” – „CET”)
Die seit Bestehen der Gewerbesteuer an ihr geübte Kritik, die sich insbesondere auf ihre Berechnungsbasis bezog (Lohnsumme und Investitionen) und damit eine äußerst wirtschaftsfeindliche Abgabe entstehen ließ, kann nunmehr verstummen. Die alte Gewerbesteuer wird definitiv ab 1. Januar 2010 wegfallen. Eine völlige Befreiung von dieser Belastung wird jedoch nicht eintreten, da – erfindungsreich wie die französische Steuergesetzgebung nun mal ist – an ihre Stelle eine neue Abgabe, die „cotisation économique territoriale” treten wird.
Die Abgabe wird sich aus zwei verschiedenen Elementen, nämlich einer lokalen Aktivitätsabgabe („cotisation locale d’activité”, „CLA”) und einer Zusatzabgabe („cotisation complémentaire”, „CC”) zusammensetzen. Ganz generell kann hierzu angemerkt werden, dass die „cotisation locale d’activité” einen Teil der alten Gewerbesteuer, nämlich den, der sich auf die Mietwerte des Grundvermögens bezieht, übernimmt. Der weitaus größere Anteil der ehemaligen Gewerbesteuer, der die Investitionen auf das bewegliche Anlagevermögen betrifft, wird hingegen völlig wegfallen.
Die Zusatzabgabe („cotisation complémentaire”) entspricht der derzeitigen „Mindestgewerbesteuer”, die sich auf den erzeugten Mehrwert des Unternehmens bezieht. Die Berechnungsgrundlage wird erweitert und der bisherige Prozentsatz verändert. So werden zukünftig alle gewerbetreibenden Unternehmen mit Umsätzen von mehr als 500.000 € (bisher erst ab 7,6 Mio. €) dieser Abgabe unterliegen. Auch soll sich die Ermittlung des erzeugten Mehrwertes („valeur ajoutée”) des Unternehmens ändern und mit einem progressiven Prozentsatz von 1,5% belastet werden. Insgesamt soll jedoch die „CET”, d.h. die Summe von „CLA” und „CC” sich auf 3% der „valeur ajoutée” begrenzen.
Die Reform soll am 1. Januar 2010 in Kraft treten, d.h. die Unternehmen werden bereits in 2010 in den Genuss einer wesentlich geringeren „neuen Gewerbesteuer” kommen.
Das Loch im Haushaltsbudget 2010 wird sich unter Berücksichtigung einer noch genau festzulegenden neuen „CO2-Steuer” („taxe carbone”) auf geschätzte 2,8 Mrd. € belaufen. Ein Teil hiervon soll durch eine vorgeschobene Körperschaftsteuervorauszahlung auf der Basis der Unternehmensergebnisse 2010 vor dem 31. Dezember 2010 finanziert werden. Die Regierung schätzt den „Vorwegbetrag” auf ca. 1,5 Mrd. €.
Weiterführende Links:
Ausführungen des Finanzministeriums zum französischen Haushalt :
http://www.budget.gouv.fr/presse/dossiers_de_presse/plf2009/plf2009_som.php
Regierungserklärung zur Reform der Gewerbesteuer:
http://www.gouvernement.fr/gouvernement/la-reforme-de-la-taxe-professionnelle
Französische Finanzverwaltung
www.impots.gouv.fr
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