Montag, 2. November 2009

Haushaltsgesetz 2009

Einige Antikrisenmaßnahmen

Nachstehend zusammengefasst einige interessante Maßnahmen aus dem Haushaltsgesetz 2009, die in vorangegangenen DiagnostikNews-Ausgaben teilweise erläutert wurden und deren Anwendungen bereits im Jahresabschluss 2008, bzw. im Verlauf von 2009 steuerrelevant vorgenommen werden können:

  • Erhöhung der degressiven Abschreibungssätze. Die bisher bestehenden Koeffizienten werden für Investitionen, die zwischen dem 4. Dezember 2008 und dem 31. Dezember 2009 getätigt werden, um 0,5 Punkte erhöht.
  • Fortbestand der steuerlichen Verlustvorträge bei Ausscheiden aus einem Organschaftsverhältnis. Dabei ist Voraussetzung, dass der Vorgang im Rahmen eines Insolvenzverfahrens stattfindet.
  • Befreiung von der Gewerbesteuer für alle Investitionen, die zwischen dem 23. Oktober 2008 und dem 31. Dezember 2009 erfolgen.
  • Erweiterung der bestehenden Steuergutschrift für Forschungskosten (bestehende und aus 2008 zu bildende) auf fakturierte Kosten von Unterlieferanten.
  • Vorzeitige Rückzahlung von Forderungen gegenüber der Staatskasse aus folgenden Vorgängen:
    • Verlustrücktrag (bestehender und aus 2008 zu bildender)
    • Steuergutschrift aus Forschung (bestehende und aus 2008 zu bildende)
    • Verringerung der Körperschaftsteuervorauszahlungen
    • Mehrwertsteuerguthaben
  • Verlustübernahme von ausländischen Tochtergesellschaften und Niederlassungen

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