Montag, 2. Mai 2011

Belegschaftsverkäufe

Keine Toleranzgrenze für Preisnachlässe durch die Muttergesellschaft
Sozialversicherungspflichtige Sachbezüge für die Belegschaft

Die von der Muttergesellschaft an die Belegschaft des Tochterunternehmens gewährten Preisnachlässe stellen sozialversicherungspflichtige Sachbezüge dar.

So die Sozialkammer des Kassationsgerichtshofes mit Urteil vom 22. Februar 2011, womit er seine bisherige Rechtsprechung bestätigte. Wir berichteten bereits in einem ähnlichen Fall in unserer DiagnosticNews-Ausgabe Nr. 63.

Dem obigen Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mitarbeiter der Gesellschaft eines Tochterunternehmens der Fiat-Gruppe hatten die Möglichkeit, jährlich sechs Autos dieser Marke für sich persönlich oder auch für ihre Familienangehörige zu einem Abschlag von 19 bis 26% zu kaufen. Hierzu konnte noch ein Treuebonus basierend auf der Gesamtzahl der erworbenen Fahrzeuge kommen.

Der Kassationsgerichtshof verwarf die vorgebrachten Argumente, die Belegschaft könne sich auf den Ministererlass von 2003 berufen, wonach Preisnachlässe an Mitarbeiter bis zu 30% von der Sozialversicherung befreit wären. Der Erlass gehe, so das Gericht, von Reduzierungen auf Waren aus, die von der Gesellschaft selbst produziert würden. Fahrzeuge, die von der Muttergesellschaft hergestellt würden, fielen nicht unter diese Befreiung. Die Nachlässe waren dementsprechend der Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherung zuzurechnen.